Trinkwasserhygiene
Trinkwasserhygiene
Legionellen
Regenwassernutzungsanlagen
Trinkwasserhygiene
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es kann durch nichts ersetzt werden. Durchschnittlich verbraucht jeder Einwohner in Bayern ca. 132 l Trinkwasser pro Tag.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen auf Grundlage der Trinkwasserverordnung. Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen ihr Trinkwasser regelmäßig bakteriologisch und chemisch untersuchen lassen und die Untersuchungsergebnisse dem Öffentlichen Gesundheitsdienst vorlegen.
Wenn Sie sich für einzelne Wasserwerte oder Analysen interessieren, müssen wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten, sich an das betreffende Wasserwerk zu wenden.
Hinweise zur geänderten Trinkwasserverordnung
Am 14.12.2012 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in Kraft getreten. Gegenüber der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011 ergeben sich deutliche Entlastungen für Betreiber und Behörden ohne Absenkung des Gesundheitsschutzniveaus.
Trinkwasserverordnung in der Lesefassung vom 05.12.2012
Weiterführende Informationen:
Legionellen
Hinweise zur Überwachung der Trinkwasser-Installation auf Legionellen
Die Vorgaben für das Vorgehen bei Legionellen finden sich in der Trinkwasserverordnung. Weitere Hinweise bietet das Umweltbundesamt sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V (DVGW). Die technischen Regeln sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 zusammengefasst. Dort finden sich die Tabellen zur Bewertung der Befunde. Das Umweltbundesamt gibt Empfehlungen zur Gefährdungsanalyse.
Weiterführende Informationen:
- Systemische Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung
- UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- DVGW-Arbeitsblatt W551
- Bewertung von Legionellenbefunden nach DVGW-Arbeitsblatt W 551
- Legionellen
- „Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen)“
- Trinkwasser-Installation
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Untersuchungslabore für Trinkwasseruntersuchungen
Die für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenen Untersuchungslabore werden von den Bundesländern in einer Liste bekannt gemacht. Die in anderen Bundesländern gelisteten Untersuchungslabore dürfen auch in Bayern tätig werden (Suchbegriff: Trinkwasseruntersuchung + Bundesland).
Liste der Untersuchungslabore in Bayern
Kontaktadresse:
Landratsamt Neu-Ulm
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 / 7040-1280
Telefax: 0731 / 7040-5099
E-Mail: gesundheitsdienst@lra.neu-ulm.de
Die Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen sind seit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung vom 01.01.2003 verpflichtet, ihre Anlagen beim Landratsamt anzumelden.
Der Hintergrund ist folgender: Es gibt immer wieder Fälle, in denen Regenwasser z. B. durch Fehlanschlüsse in das Trinkwasserleitungsnetz gelangt und auf diese Weise das bis dahin gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasser verunreinigt.
Hier können Sie das Meldeformular (Regenwassernutzung) herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-5204 oder -5106.