Regelungen für Soziales und Senioren
Arbeitsfähige Personen
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (besser bekannt unter dem Begriff Hartz IV) hat der Landkreis Neu-Ulm zusammen mit der Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft zum Vollzug des SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende gegründet. Seit 01.01.2011 werden diese Aufgaben kraft Gesetz in einem gemeinsamen Jobcenter erfüllt.
Arbeitsunfähige Personen
Die Bearbeitung von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII - Grundsicherung für arbeitsunfähige Personen - erfolgt im Landratsamt Neu-Ulm. Nähere Auskünfte dazu erteilen Sachbearbeiter des Fachbereichs Soziales und Senioren oder das Infoblatt Soziale Hilfen.
Überörtliche Sozialhilfe - Bezirk Schwaben
Träger der überörtlichen Sozialhilfe im Landkreis Neu-Ulm ist der Bezirk Schwaben in Augsburg. Die wichtigsten Säulen in der überörtlichen Sozialhilfe sind die Hilfe zur Pflege, die insbesondere von Menschen in Heimen in Anspruch genommen wird sowie die Eingliederungshilfe für Behinderte und von Behinderung bedrohte Bürger. Das stationäre, teilstationäre und ambulante Angebot wie Tagesstätten, Suchtberatungsstellen und ambulant Betreutes Wohnen wird überwiegend vom Bezirk Schwaben finanziert und von Wohlfahrtsverbänden und anderen gemeinnützigen Institutionen betrieben. Ab 01.07.2018 übernimmt der Bezirk auch die ambulante Hilfe zur Pflege in die eigene Zuständigkeit.
Die Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Neu-Ulm berät und unterstützt verschuldete oder von Überschuldung bedrohte Familien und Alleinstehende. Die Art der Einkünfte spielt dabei keine Rolle. Nicht beraten werden in der Regel Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
Für Geringverdiener leistet der Staat finanzielle Hilfe in Form von Wohngeld. Das Wohngeld wird als Zuschuss gewährt und kann für Mietwohnungen und für Eigenheime beantragt werden. Allerdings haben Bezieher von Transferleistungen, wie z.B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, keinen Anspruch darauf. Wohngeldanträge sind im Landratsamt Neu-Ulm und in den Gemeinden und Städten erhältlich.
Die Fachstelle "Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht" (FQA) im Landratsamt Neu-Ulm soll durch Beratung und Überwachung der Pflegeeinrichtungen eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sicherstellen. Die Heimaufsicht erstreckt sich auch auf ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize. Die FQA berät außerdem Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Betreuer usw. und sie ist die richtige Anlaufstelle für Beschwerden. Personen oder Träger, die die Schaffung einer stationären Einrichtung anstreben oder eine stationäre Einrichtung betreiben, werden ebenfalls durch die FQA beraten.
Zu den Aufgaben des staatlichen Versicherungsamtes gehört es, in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung Auskunft zu erteilen. Außerdem nimmt es Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung entgegen.
Weitere Informationen über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte finden Sie in der
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.