Hygiene in medizinischen Einrichtungen
Eine wesentliche Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes besteht darin, die Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen sowie öffentlichen Einrichtungen zu überwachen. Ziel ist der Schutz vor Infektionskrankheiten. Hier ein Ausschnitt aus unserer Arbeit.
Netzwerk "Multiresistente Erreger"
Hygiene-Begehung von medizinischen Einrichtungen
Hygiene in Tattoo- und Piercingstudios
Rechtsgrundlagen
Netzwerk "Multiresistente Erreger"
Seit November 2012 treffen sich die ca. 50 Teilnehmer des Netzwerkes „Multiresistente Erreger“ abwechselnd an den Landratsämtern Ulm und Neu-Ulm. Veranstalter sind länderübergreifend das Gesundheitsamt Ulm/Alb-Donau-Kreis, der Öffentliche Gesundheitsdienst des Landkreises Neu-Ulm sowie die Sektion Klinikhygiene am Universitätsklinikum Ulm. Weitere Teilnehmer sind u.a. Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragte regionaler Krankenhäuser und Pflegeheime, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Vertreter der Rettungsdienste.
Am 18.11.2015 fand am Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm die 6. MRE-Netzwerksitzung mit dem Thema Tuberkulose statt. Bei den Treffen werden nach einem Vortrag praktische Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam Lösungen für besondere Situationen gesucht. Damit wird die Hygiene zum Wohle der Patienten verbessert.
Im Jahr 2014 fanden die Netzwerksitzungen Nr. 4 und 5 statt. Am 09.04.2014 waren die multiresistenten gramnegativen Keime das Thema, am 12.11.2014 Durchfallerkrankungen. Bei den Treffen werden nach einem Vortrag praktische
Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam Lösungen für besondere Situationen gesucht. Damit wird die Hygiene zum Wohle der Patienten verbessert.
Wichtige Links für weitere Informationen:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Merkblätter
Netzwerke in anderen Ländern:
MRE-Netzwerk Landkreis Biberach
MRSA-Netzwerke in Niedersachsen
Hygiene-Begehung von medizinischen Einrichtungen
Die Ärztinnen und Ärzte sowie die Hygienekontrolleure des ÖGD besuchen jedes Jahr viele medizinische Einrichtungen, um sich vor Ort davon zu überzeugen, dass die Vorgaben der Hygiene eingehalten werden. Zusammen mit dem Hygienepersonal der Einrichtungen wird daran gearbeitet, weitere Verbesserungen zu erzielen. Im Jahr 2014 lag einer der Schwerpunkte bei den Einrichtungen für ambulantes Operieren. Diese wurden zusammen mit der Gewerbeaufsicht der Regierung von Schwaben besichtigt, welche die Medizinprodukteaufbereitung kontrolliert.
Folgende medizinische Einrichtungen wurden 2014 begangen: 3 Akutkliniken, 1 Reha-Einrichtung, 3 Privatkliniken und 11 Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3 Rettungswachen sowie diverse Arzt- und Zahnarztpraxen.
Wichtige Links für weitere Informationen
Hygiene beim ambulanten Operieren
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Operativ tätige Einrichtungen – Umsetzung der Medizinischen Hygieneverordnung
u. a. Links zu Liste der operativen Maßnahmen zur Kategorisierung, Zusammenfassung der Anforderungen nach Kategorien, Begehung durch Gesundheitsämter, LGL-Checkliste mit Begleittext, Meldeformular nach § 14 MedHygV
Meldung von Einrichtungen des ambulanten Operierens an das Gesundheitsamt
Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten
Zugang zur Übersicht der KVB-Webseiten zur Hygiene und Infektionsprävention
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hygiene
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
Hygiene in Tattoo- und Piercingstudios
Im Rahmen eines Schwerpunktprojektes des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) besichtigte der ÖGD seit dem Jahr 2015 insgesamt 14 Tattoo- und Piercingstudios im Landkreis. Weitere Begehungen der insgesamt 25 Studios sind geplant. Wir verwendeten bei der Begehung standardisierte Checklisten des LGL und überprüften die hygienischen Standards und den Umgang mit Tätowiermitteln. Wurden bei der Begehung Mängel festgestellt, haben wir dies den Betreibern schriftlich mitgeteilt und sie aufgefordert, diese zu beheben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Tätowieren und Piercen
Merkblatt für Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios
Merkblatt für Kunden von Tattoo- und Piercingstudios
Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG
Rahmenhygieneplan für Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können (Piercing- und Tätowierungs- (Tattoo-), Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen u. ä.).
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Tätowieren, aber sicher: safer-tattoo.de
Bundesinstitut für Risikobewertung
Tätowierung