Weg für sechsstreifigen Ausbau vom Autobahnkreuz Elchingen bis zur Anschlussstelle Ulm-West ist frei
Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben ist bestandskräftig
Dem sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen steht nichts mehr im Weg. Der von der Regierung von Schwaben erlassene Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig.
Gegen den am 30.10.2020 erlassenen und im Dezember 2020 öffentlich ausgelegten Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben ist innerhalb der Rechtsbehelfsfrist keine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen. Damit besteht nunmehr Baurecht für dieses ca. 11,3 km lange Ausbauprojekt.